Sofortprogramm Saubere Luft 2017 - 2020;
Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme" (Vierter Förderaufruf)

Klimaschutz

Im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur einen vierten Förderaufruf mit einem Volumen von 300 Mio. Euro veröffentlicht. Die zum 11. Mai 2019 aktualisierte neue Förderrichtlinie sieht eine Erweiterung des Fördergegenstands und der Antragsberechtigung für Verbundprojekte sowie eine höhere Förderquote für  finanzschwache Kommunen vor. Die Mittel sollen in zwei Haupttranchen und einer kurzfristigen Sondertranche ausgereicht werden. Förderanträge sind bis spätestens 9. Juni 2019, 28. Juli 2019 bzw. 30. September 2019 einzureichen. Förderanträge von Landkreisen sind im „Huckepackverfahren“ möglich, wenn in ihrem Zuständigkeitsbereich mindestens eine von Grenzwertüberschreitungen betroffene Stadt/Ge-meinde liegt und ihr Einvernehmen erteilt.

LKT Rundschreiben Nr. 293/2019 [PDF-Dokument: 50 kB]

27.05.2019